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Nachbessern tut Not

homo.net Info vom 7. November 2019
von Webmaster Jan

 

Unser Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, tönt laut und deutlich auf der Webseite seines Ministeriums: „‚Es ist ok, so wie du bist.‘ - Therapien zur ‚Heilung‘ von Homosexualität sollen künftig verboten werden.“

Folgt ein Unwort des Jahres: „Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz“ (SOGISchutzG). Früher hieß so etwas: Gesetz zum Schutz sexueller Orientierung und geschlechtliche Identität. So würde es jeder beim ersten Lesen verstehen.

Weiter sagt Spahn dann: „Homosexualität ist keine Krankheit. Dennoch werden viele Schwule und Lesben dazu gedrängt, eine sogenannte Konversionstherapie zu machen, damit sie ‚geheilt‘ werden. Dagegen wollen wir vorgehen: Konversionstherapien, die die sexuelle oder geschlechtliche Identität einer Person gezielt verändern oder unterdrücken sollen, würden nach einem neuen Referentenentwurf verboten.“

Diesen Entwurf hat er jetzt vorgelegt. 26 Seiten Kleingedrucktes müssen bewältigt werden, sollen die Knackpunkte der sieben geplanten Paragraphen klar werden. Und wohl kaum einer in der Presse oder den anderen Parteien hat sich die Mühe gemacht, sie vollständig zu lesen.

Fangen wir mit dem Positiven an: Es gibt Strafvorschriften mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, und Bußgeldvorschriften mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro. Hoffen wir nur, dass die christlichen Kirchen nicht reich genug sind, um sich die Geldbußen locker leisten zu können, wenn es um Rettung von Rosa Schafen geht.

Weiter soll es ein vollständiges, öffentliches Werbeverbot geben. Und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll einen anonymen Beratungsdienst einrichten.

Jetzt kommen die Knackpunkte: Bei den wichtigsten Paragraphen 2 und 3, dem Verbot der Durchführung von Behandlungen und dem Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns planen unsere Gesetzgeber genau die zwei Hintertüren, die allen bisher unbelehrbaren auch weiterhin Tür und Tor öffnet, um ihre menschenverachtende und lebensbedrohende rosa Therapie weiterhin zu betreiben.

Ausdrücklich soll es in §2 heißen: „Das Verbot nach Absatz 1, Nummer 1 gilt nicht, sofern die Behandlung an einer Person mit vollendetem 16. Lebensjahr durchgeführt wird, die über die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung verfügt.“ Gerade das aber sollte doch verhindert werden, dass minderjährige Menschen durch religiöse Fanatiker in die Situation gedrängt werden, sich „freiwillig“ einer solchen Therapie auszusetzen.

Gerade die 16 bis 18 Jährigen sind die Hauptzielgruppe der Therapeuten. Gerade sie brauchen die Hilfe und Unterstützung des Gesetzgebers. Genau hier hilft nur ein klares Nein zu Homo Feindlichkeit.

Die Linksfraktion schreibt völlig richtig: „Die Arbeit in der Expertenkommission zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs hat gezeigt, dass pseudo-therapeutische Konversionsversuche gegenüber schwulen … Personen auf vielschichtige Weise unternommen werden und weitreichende Schäden im Leben der Betroffenen verursachen.“

Aber dann sind sie undifferenziert wie der fast vollständige Rest der Presse: „Wir sehen kritisch, dass laut Gesetzentwurf eine Zustimmung zu einer Konversionstherapie möglich werden soll: ab dem 16. Lebensjahr durch die Sorgeberechtigten und ab dem 18. Lebensjahr durch die volljährige Person selbst.“ Habt ihr den Entwurf überhaupt gelesen?

Im Entwurf steht nichts von Zustimmung durch Sorgeberechtigte. Es reicht ausdrücklich, wenn der Minderjährige „über die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung verfügt.“ Man nennst so was auch einen Gummiparagraphen. Nicht zu verwechseln mit den Gummis die reißen, wenn man sie zu weit dehnt. Denn dieses Gesetz wird bis zur völligen Wirkungslosigkeit gedehnt werden. Und auch gerade vor den sich sorgenden Sorgeberechtigten sollen doch unsere Jugendlichen geschützt werden.

In §3 soll es ausdrücklich heißen: „Es ist nicht untersagt, einer Person im Sinne des § 2 Absatz 2 eine Behandlung anzubieten.“ Hier geht es um Minderjährige. Und genau hier darf es keinerlei Zweifel geben, dass genau dieses zu verbieten ist. Das ganze Werbeverbot wird verwässert, wenn Minderjährigen Behandlungen weiter persönlich und direkt angeboten werden dürfen.

Ganz klar, lieber Jens Spahn, diese beiden Absätze gehört schlicht und einfach gestrichen. Genau hier ist Charisma und Durchsetzungsvermögen gefragt gegen eine übergroße, noch immer schwulenfeindliche Lobby in diesem, unserem Land.

Zum guten Schluss Nachhilfe in Recht für die Linken, die da schreiben: „Wir sehen kritisch, dass laut Gesetzentwurf eine Zustimmung zu einer Konversionstherapie möglich werden soll ... ab dem 18. Lebensjahr durch die volljährige Person selbst.“. Bei Volljährigen soll und kann das Gesetz natürlich und selbstverständlich nur gelten, wenn eine Therapie an einer Person durchgeführt wird, „deren Einwilligung zur Durchführung der Behandlung unter einem Willensmangel leidet.“

Allen anderen Volljährigen kann und darf in Deutschland wohl kaum das Recht auf freiwillige Selbstschädigung genommen werden, sei es durch Rauchen, Fressen bis zum Platzen, Poppers oder eben sinnlose und gefährliche Heilbehandlungen gegen Schwulsein.

Nachlesen bildet:

http://homo.net/news/SOGISchutzG/

Und Nachbessern tut Not,
Jan
Webmaster
vom homo.net Team

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